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BFH Urteil v. - I B 26/71 BStBl 1972 II S. 83

Gesetze: AO § 131

Leitsatz

Richtet sich die Klage gegen die Ablehnung eines Steuererlasses nach § 131 Abs. 1 Satz 1 AO, so ist ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung statthaft, durch die dem FA untersagt wird, vor Beendigung des Hauptverfahrens den Steuerbetrag einzuziehen. Ein vorläufiger Steuererlaß kann nicht begehrt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 83
BFHE S. 390 Nr. 103,
OAAAA-98995

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