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BFH Urteil v. - II B 7/72 BStBl 1973 II S. 14

Leitsatz

Gewinnanteile, welche ein Kommanditist als Früchte seiner unentgeltlich erworbenen, mit überhöhter Gewinnbeteiligung ausgestatteten Gesellschafterstellung bezieht, unterliegen nicht deshalb gesondert der Schenkungsteuer (neben der Steuer auf den unentgeltlichen Erwerb der Gesellschafterstellung einschließlich der überhöhten Gewinnbeteiligung), weil sie bei der Einkommenbesteuerung teilweise als Einkünfte des Schenkers des Gesellschaftsanteils behandelt worden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 14
BFHE S. 231 Nr. 107,
QAAAA-99385

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