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BFH Urteil v. - I B 27/72 BStBl 1973 II S. 24

Leitsatz

Die Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid (Folgebescheid) ist auch insoweit zulässig, als Einwendungen gegen einen zugrundeliegenden einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) erhoben werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 24
BFHE S. 8 Nr. 107,
BAAAA-99390

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