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BFH Urteil v. - VIII R 201/71 BStBl 1973 II S. 78

Leitsatz

1. Ein in ein Kfz fest eingebautes Autoradio bildet zusammen mit dem Kfz ein einheitliches Wirtschaftsgut.

2. Die Gesamtkosten für Fahrzeug und Autoradio können nach dem betrieblichen und dem privaten Nutzungsanteil aufgeteilt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 78
BFHE S. 294 Nr. 107,
ZAAAA-99411

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