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BFH Urteil v. - III R 19/71 BStBl 1973 II S. 131

Leitsatz

Bei der Ermittlung des der Vermögensabgabe unterliegenden Vermögens einer Gebietskörperschaft kann der Kapitalwert von Mitgliedsbeiträgen und Zuschüssen an öffentliche und private Organisationen, die soziale, mildtätige, kulturelle oder ähnliche Zwecke verfolgen, nicht als Schuldposten abgezogen werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 131
BFHE S. 478 Nr. 107,
ZAAAA-99437

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