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BFH Urteil v. - IV R 77/70 BStBl 1973 II S. 729

Gesetze: EStG § 34 Abs. 3

Leitsatz

Ein Wirtschaftsprüfer, der als Testamentsvollstrecker für die mehrere Jahre andauernde Auseinandersetzung eines Nachlasses eine einmalige Vergütung erhält, kann für diese Vergütung die Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 3 EStG nicht beanspruchen, weil die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker für ihn keine Sondertätigkeit darstellt.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 729
BFHE S. 34 Nr. 110,
TAAAA-99692

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