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BFH Urteil v. - I R 11/73 BStBl 1973 II S. 860

Gesetze: AO § 222

Leitsatz

1. Nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO ist jeweils für die einzelne Steuerart und den einzelnen Steuerabschnitt zu prüfen, ob eine neue Tatsache eine höhere oder niedrigere Veranlagung rechtfertigt.

2. Eine neue Tatsache, die zu Mehr-Betriebsteuern führt, rechtfertigt eine niedrigere Veranlagung zur Körperschaftsteuer, wenn eine Pflicht bestand, die Mehrsteuern als Verbindlichkeit oder Rückstellung anzusetzen.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 860
BFHE S. 226 Nr. 110,
JAAAA-99759

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