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BFH Urteil v. - VIII R 1/69 BStBl 1974 II S. 90

Leitsatz

1. Ein Schadenersatzanspruch ist erst aktivierungspflichtig, wenn er am Bilanzstichtag hinreichend konkretisiert ist.

2. Die Grundsätze über die Berücksichtigung von Umständen, die nach dem Bilanztag eingetreten sind, für die Bilanzierung am Bilanztag gelten nicht, wenn der nachträglich eingetretene Umstand ein Merkmal ist, das zur Konkretisierung eines Schadensersatzanspruchs im Sinne von Nr. 1 beiträgt.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 90
BFHE S. 532 Nr. 110,
FAAAA-99811

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