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BFH Urteil v. - VIII R 101/69 BStBl 1974 II S. 319

Gesetze: AO § 215AO § 94EStG § 7b

Leitsatz

Haben Miteigentümer von ihrem Recht auf erhöhte AfA nach § 7b EStG Gebrauch gemacht, so kann die Änderung des antragsgemäß ergangenen und bestandskräftig gewordenen Feststellungsbescheides (§ 215 AO) unter Berufung auf § 94 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 AO nicht unter Geltendmachung einer niedrigeren AfA nach § 7b EStG begehrt werden, weil sich die zunächst angesetzte AfA nicht voll ausgewirkt hatte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 319
BFHE S. 302 Nr. 111,
RAAAA-99898

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