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BFH Urteil v. - VIII R 163/71 BStBl 1975 II S. 431

Gesetze: BewG (1934) § 1BewG (1934) § 14 Abs. 3BewG (1965) § 1BewG (1965) § 12 Abs. 2EStG § 20

Leitsatz

1. Kaufpreisraten sind regelmäßig auch dann - nach § 14 Abs. 3 BewG 1934 bzw. § 12 Abs. 3 BewG 1965 - abzuzinsen, wenn die Vertragsparteien eine Verzinsung ausdrücklich ausgeschlossen haben.

2. Zinsen können vor Abschluß des notariellen Kaufvertrages nur dann anfallen, wenn der Käufer bereits vor diesem Zeitpunkt wirtschaftliches Eigentum erlangt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 431
BFHE S. 463 Nr. 114,
IAAAB-00337

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