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BFH Urteil v. - I R 104/73 BStBl 1975 II S. 458

Gesetze: GemV § 15KStG § 4 Abs. 1 Nr. 6

Leitsatz

Die tatsächliche Geschäftsführung kann auch dann noch auf die Erfüllung eines gemeinnützigen Zweckes gerichtet sein, wenn die Erfüllung längere Zeit durch außergewöhnliche, von der Körperschaft nicht zu beeinflussende Umstände verhindert wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 458
BFHE S. 495 Nr. 114,
DAAAB-00343

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