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BFH Urteil v. - I R 85/72 BStBl 1975 II S. 677

Gesetze: AO § 96 Abs. 2

Leitsatz

Unlautere Mittel im Sinn von § 96 Abs. 2 AO, die das FA zum Widerruf eines gemäß § 131 AO ausgesprochenen Steuererlasses berechtigen, wendet ein Steuerpflichtiger dann an, wenn er im Zusammenhang mit dem Erlaßantrag Angaben macht, deren Unrichtigkeit ihm bekannt ist. Dem Steuerpflichtigen braucht nicht bewußt zu sein, daß das FA gerade diesen Angaben besondere Bedeutung für den Steuererlaß beimessen würde.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 677
BFHE S. 173 Nr. 115,
CAAAB-00391

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