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BFH Urteil v. - VI R 161/73 BStBl 1975 II S. 888

Gesetze: EStG § 12 Nr. 1LStDV § 2 Abs. 1

Leitsatz

Die Zahlung von Zuschüssen an betriebsfremde Kindergärten zwecks Unterbringung und Betreuung von Kindern männlicher Arbeitnehmer ist lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt, und zwar selbst dann, wenn der Arbeitgeber die Zuschüsse deshalb zahlt, weil er aus Kostenersparnisgründen die betriebseigenen Kindergärten geschlossen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 888
BFHE S. 58 Nr. 117,
LAAAB-00482

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