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BFH Urteil v. - II R 192/75 BStBl 1976 II S. 577

Gesetze: BGB § 1093GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG § 3 Nr. 2GrEStG § 10 Abs. 1GrEStG § 11 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

Ein Vertrag, durch den der Veräußerer A das mit einem Wohnungsrecht für B belastete Grundstück diesem unentgeltlich zuwendet, unterliegt der Grunderwerbsteuer. Er ist gemäß § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG nur insoweit von dieser Besteuerung ausgenommen, als der Erwerber B auf Kosten des A bereichert ist. Das auf dem Grundstück lastende und von B übernommene Wohnungsrecht gehört zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne, von deren Wert die Steuer berechnet wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 577
BFHE S. 185 Nr. 119,
XAAAB-00747

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