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BFH Urteil v. - III R 166/73 BStBl 1976 II S. 705

Gesetze: BerlinFG § 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

Leitsatz

Ob die verarbeitende gewerbliche Tätigkeit in einem gemischten Betrieb überwiegt, kann nur nach den Verhältnissen des einzelnen Falles entschieden werden. Dabei können als Abgrenzungsmerkmale der Umsatz, das investierte Kapital, die Arbeitslöhne oder eine Kombination dieser Merkmale in Betracht kommen. § 5163 III R 166/73

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 705
BFHE S. 549 Nr. 119,
WAAAB-00811

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