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BFH Urteil v. - I R 163/75 BStBl 1977 II S. 572

Gesetze: AktG § 71KStG § 6 Abs. 1 Satz 2

Leitsatz

1. Erwirbt eine AG unter Verstoß gegen AktG § 71 eigene Aktien und zahlt sie dafür einen Preis, der über dem Kurswert liegt, nimmt sie eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Aktionär vor, dessen Aktien sie erwirbt.

2. Die Gefahr einer "Überfremdung" rechtfertigt nicht ohne weiteres den Erwerb eigener Aktien.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 572
BFHE S. 52 Nr. 122,
CAAAB-01068

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