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BFH Urteil v. - I R 40/74 BStBl 1978 II S. 67

Leitsatz

Im Fall der Betriebsaufspaltung gehört auch der für die Führung des Betriebs der Betriebsgesellschaft nicht wesentliche Teil der verpachteten Wirtschaftsgüter jedenfalls dann zum notwendigen Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft, wenn ihre Verpachtung an die Betriebsgesellschaft in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Verpachtung des anderen, für den übergegangenen Betrieb wesentlichen Teils der Wirtschaftsgüter steht.

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 67
BFHE S. 464 Nr. 123,
EAAAB-01225

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