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BFH Urteil v. - VII S 13/77 BStBl 1978 II S. 157

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2, 3

Leitsatz

Es ist zweifelhaft, ob das Finanzgericht rechtlich befugt ist, eine Aussetzung der Vollziehung anzuordnen, die zeitlich über seine Entscheidung in der Hauptsache hinausreicht. Jedenfalls ist davon auszugehen, daß das Finanzgericht die Wirksamkeit der von ihm angeordneten Aussetzung auf die Dauer des finanzgerichtlichen Verfahrens beschränkt hat, wenn sich aus seinem Beschluß nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 157
BFHE S. 22 Nr. 124,
AAAAB-01261

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