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BFH Urteil v. - III R 8/75 BStBl 1979 II S. 235

Gesetze: BewG (1965) § 95

Leitsatz

Druckvorlagen, die der Herstellung von Zeitschriften dienen, sind weder unter dem Gesichtspunkt der Herstellungskosten noch als immaterielle Wirtschaftsgüter in die Vermögensaufstellung aufzunehmen (im Anschluß an BFH-Entscheidung vom I R 24/73 , BFHE 116, 474, BStBl II 1975, 809).

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 235
BFHE S. 478 Nr. 126,
EAAAB-01546

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