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BFH Urteil v. - V R 120/77 BStBl 1979 II S. 283

Gesetze: BFH EntlastG Art. 1 Nr. 1

Leitsatz

Beamte des Finanzamts, welche die Befähigung zum Richteramt besitzen, treten vor dem Bundesfinanzhof nicht als Prozeßbevollmächtigte, sondern als gesetzliche Vertreter dieses Finanzamts auf.

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 283
BFHE S. 3 Nr. 127,
WAAAB-01566

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