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BFH Urteil v. - II R 41/77 BStBl 1979 II S. 740

Gesetze: ErbStG (1959) § 13 Abs. 1ErbStG (1974) § 14 Abs. 1

Leitsatz

Wird innerhalb des Zehnjahreszeitraums des § 13 Abs. 1 ErbStG 1959 nach freigebiger Zuwendung des Rechts auf Nutzung eines Gegenstands während der Dauer des Nutzungsrechts der der Nutzung unterliegende Gegenstand dem Nutzungsberechtigten freigebig zugewendet, so kann der Besteuerung der nachfolgenden Zuwendung bei der Zusammenrechnung der Erwerbe nur ein Wert zugrunde gelegt werden, der insgesamt zu keiner höheren Besteuerungsgrundlage führt, als bei einmaliger bloßer Substanzschenkung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 740
BFHE S. 401 Nr. 128,
GAAAB-01742

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