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BFH Urteil v. - VI B 97/79 BStBl 1980 II S. 210

Gesetze: FGO § 60

Leitsatz

1. Nach Unanfechtbarkeit eines Urteils des FG ist eine Beiladung zu dem finanzgerichtlichen Verfahren nicht mehr möglich.

2. Ficht ein Arbeitgeber einen gegen ihn ergangenen Lohnsteuerhaftungsbescheid an, so ist der Arbeitnehmer, auf den sich die Inanspruchnahme aus dem Haftungsbescheid bezieht, zu dem finanzgerichtlichen Verfahren nicht notwendig beizuladen.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 210
BFHE S. 310 Nr. 129,
DAAAB-01850

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