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BFH Urteil v. - I R 27/77 BStBl 1980 II S. 365

Gesetze: KohleG § 32

Leitsatz

Die Kosten für die Herstellung eines zum Anlagevermögen gehörenden Wohngebäudes sind nicht nach § 32 KohleG prämienbegünstigt, wenn der Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes nicht nach dem (Beginn des Begünstigungszeitraums) liegt. Unter Fertigstellung ist nach einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen die Bezugsfertigkeit des Wohngebäudes in dem Sinne zu verstehen, daß das Gebäude nach Abschluß der wesentlichen Bauarbeiten bewohnbar ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 365
BFHE S. 24 Nr. 130,
LAAAB-01911

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