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BFH Urteil v. - IV R 106/78 BStBl 1980 II S. 675

Gesetze: ZRFG § 3 Abs. 4

Leitsatz

1. Die Versagung einer Sonderabschreibung nach § 3 Abs. 2 ZRFG wegen nachhaltig günstiger Ertrags- und Vermögenslage eines Unternehmens (§ 3 Abs. 4 ZRFG) steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörden.

2. Die Finanzbehörden müssen die Prüfung, ob eine nachhaltig günstige Ertrags- und Vermögenslage gegeben ist, regelmäßig anhand von Vergleichen mit Unternehmen des gleichen Wirtschaftszweigs (bzw. der gleichen Berufsgruppe) vornehmen.

3. Bei Unternehmens-(Berufs-)arten, bei denen üblicherweise nur ein geringes Betriebsvermögen vorhanden ist, kann es bei der Prüfung der Ertrags- und Vermögenslage nicht entscheidend auf die Höhe des Betriebsvermögens ankommen.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 675
BFHE S. 278 Nr. 130,
RAAAB-02009

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