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BFH Urteil v. - VIII R 64/78 BStBl 1981 II S. 6

Gesetze: EStG § 3 Nr. 8EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 24 Nr. 1 lit. aEStG § 34 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

1. Unter die nach § 3 Nr. 8 EStG steuerfreien Kapitalentschädigungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts gewährt werden, fallen nicht die auf solche Entschädigungen gezahlten Zinsen.

2. Die auf die Wiedergutmachungsentschädigung geleisteten Zinsen sind auch keine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG und daher nicht gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG steuerbegünstigt.

3. Anwaltskosten, die durch den Erwerb einer steuerfreien Entschädigungsleistung veranlaßt sind, sind keine Werbungskosten der auf die Entschädigungsleistung zu zahlenden Zinsen.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 6
BFHE S. 297 Nr. 131,
ZAAAB-02041

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