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BFH Urteil v. - IV R 81/76 BStBl 1981 II S. 29

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 1

Leitsatz

Ein Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft kann Zuwendungen, zu denen er sich im Interesse des Betriebs oder der sozialen Belange der Betriebsangehörigen vor seiner Wahl verpflichtet hatte (z.B. Zuwendungen an eine betriebliche Urlaubskasse), bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus der Aufsichtsratstätigkeit als Betriebsausgaben abziehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 29
BFHE S. 506 Nr. 131,
HAAAB-02047

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