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BFH Urteil v. - II R 80/77 BStBl 1981 II S. 471

Gesetze: ErbStG (1959) § 15 Abs. 6 Satz 1FGO § 102

Leitsatz

1. Die Entstehung des Haftungsanspruchs nach § 15 Abs. 6 Satz 1 ErbStG 1959 ist nicht vom Verschulden des Versicherungsunternehmens sowie nicht davon abhängig, daß dem Versicherungsunternehmen bekannt war, es handele sich um einen ausländischen Berechtigten.

2. Der Erlaß des Haftungsbescheides stellt eine Ermessensentscheidung dar; dementsprechend hat sich die finanzgerichtliche Überprüfung nach § 102 FGO zu richten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 471
BFHE S. 77 Nr. 133,
TAAAB-02189

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