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BFH Urteil v. - III R 19/78 BStBl 1982 II S. 11

Gesetze: BewG (1965) § 111 Nr. 3BewG (1965) § 13 Abs. 1BewG (1965) § 14 Abs. 2

Leitsatz

Unterliegen fällige Ansprüche auf Renten aus Rentenversicherungen, die mit garantierter Mindestlaufzeit auf die Lebenszeit des Berechtigten abgeschlossen sind (verlängerte Leibrenten), der Vermögensteuer, so ist für die Ermittlung des Kapitalwerts jeweils der höhere Vervielfältiger der Tabelle zu § 13 Abs. 1 BewG oder § 14 Abs. 2 BewG anzuwenden.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 11
BFHE S. 174 Nr. 134,
AAAAB-02298

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