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BFH Urteil v. - IV R 100/80 BStBl 1982 II S. 131

Gesetze: FGO § 56 Abs. 1

Leitsatz

Wird die Revisionsbegründungsschrift des FA, die zur Überprüfung und Weiterleitung der OFD vorgelegt wurde, durch ein Versehen eines Boten der OFD nicht rechtzeitig abgesandt, so kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist nicht gewährt werden, wenn keine organisatorischen Maßnahmen zur Kontrolle der Ausgangspost getroffen wurden und der mit der Absendung beauftragte Botendienst auch nicht besonders auf die Wichtigkeit und Dringlichkeit des abzusendenden Schriftstücks hingewiesen wurde.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 131
BFHE S. 220 Nr. 134,
HAAAB-02342

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