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BFH Urteil v. - VI R 39/79 BStBl 1982 II S. 223

Gesetze: 3. VermBG § 12 Abs. 5BerlinFG § 28 Abs. 6EStG (1977) § 41a Abs. 1, Abs. 2

Leitsatz

Der für den Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum maßgebende Betrag der abzuführenden Lohnsteuer (§ 41a Abs. 2 EStG) ist die Summe der einbehaltenen und übernommenen Lohnsteuer. Kürzungen, die sich durch die vom Arbeitgeber ausgezahlten Zulagen, z.B. nach § 12 Abs. 5 des 3.VermBG oder nach § 28 Abs. 6 BerlinFG ergeben, sind dabei nicht zu berücksichtigen (Bestätigung der LStR 1978, Abschn. 99 Abs. 3).

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 223
BFHE S. 560 Nr. 134,
HAAAB-02368

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