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BFH Urteil v. - IV R 146/78 BStBl 1982 II S. 506

Gesetze: FGO § 48FGO § 60 Abs. 3

Leitsatz

In Gewinnfeststellungsverfahren, die eine in Liquidation befindliche KG betreffen, ist gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO nur die KG, vertreten durch die Liquidatoren, klagebefugt. Es ist deshalb gemäß § 60 Abs. 3 Satz 2 FGO nicht notwendig, alle Gesellschafter (Mitunternehmer) beizuladen. Etwas anderes gilt nur, soweit im Einzelfall die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 FGO erfüllt sind.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 506
BFHE S. 386 Nr. 135,
NAAAB-02447

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