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BFH Urteil v. - VIII R 138/80 BStBl 1982 II S. 622

Gesetze: EStG § 16EStG § 34UmwStG (1969) § 22

Leitsatz

Wird ein Einzelunternehmen unter Aufdeckung der stillen Reserven in eine OHG eingebracht, ist der Tatbestand des § 22 Abs. 1 UmwStG 1969 auch dann erfüllt, wenn die Einlage zum Teil für Rechnung des Einbringenden und zum Teil für Rechnung eines Mitgesellschafters bewirkt wird, der dem Einlegenden zum Ausgleich dafür einen Betrag in Geld zahlt.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 622
BFHE S. 551 Nr. 135,
HAAAB-02488

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