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BFH Urteil v. - VIII R 227/80 BStBl 1982 II S. 687

Gesetze: AO (1977) § 122 Abs. 1AO (1977) § 124 Abs. 1AO (1977) § 34 Abs. 1BGB § 1960 Abs. 2BGB § 1962BGB § 1919BGB § 1915

Leitsatz

Der Nachlaßpfleger ist (auch) im Besteuerungsverfahren der gesetzliche Vertreter der noch unbekannten oder ungewissen Erben. Steuerverwaltungsakte sind deshalb bis zur Aufhebung der Nachlaßpflegschaft an ihn zu richten, selbst wenn die Erben inzwischen bekannt wurden.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 687
BFHE S. 406 Nr. 135,
QAAAB-02514

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