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BFH Urteil v. - II R 58/78 BStBl 1983 II S. 226

Gesetze: ErbStG (1974) § 13 Abs. 1 Nr. 7 lit. aErbStG (a.F.) § 18 Abs. 1 Nr. 9 lit. a

Leitsatz

Der Erwerb von Schuldverschreibungen des Ausgleichsfonds von Todes wegen, welche sich die Erblasserin hatte aushändigen lassen zur Erfüllung ihres Anspruchs auf Hauptentschädigung, war nicht erbschaftsteuerfrei nach § 18 Abs. 1 Nr. 9 Buchst. a ErbStG a.F.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 226
BFHE S. 372 Nr. 137,
DAAAB-02608

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