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BFH Urteil v. - I R 142/81 BStBl 1983 II S. 369

Gesetze: BGB §§ 320 ff.EStG § 5

Leitsatz

Ob ein gegenseitiger Vertrag am Bilanzstichtag voll oder nur teilweise erfüllt ist und daher noch ein zum Teil schwebendes Geschäft vorliegt, ist unter Berücksichtigung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften zu entscheiden, die für das jeweilige Rechtsgeschäft gelten. Erfüllt ist, wenn und soweit die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wurde.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 369
BFHE S. 448 Nr. 137,
OAAAB-02652

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