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BFH Urteil v. - VI R 275/80 BStBl 1983 II S. 453

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1EStG § 33 Abs. 2

Leitsatz

Bei Unterhaltsleistungen an Bewohner der DDR ist die Bedürftigkeit der Empfänger in der Regel zu unterstellen.

Die Unterhaltsgewährung an Verwandte in der DDR ist in der Regel zwangsläufig, die an Freunde und Bekannte dagegen nur, wenn ein besonderer sittlicher Verpflichtungsgrund vorliegt.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 453
BFHE S. 343 Nr. 138,
PAAAB-02682

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