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BFH Urteil v. - I B 81/82 BStBl 1984 II S. 206

Gesetze: FGO § 114

Leitsatz

Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen negativen Feststellungsbescheid in Form einer Regelungsanordnung i.S. des § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO kann nur gewährt werden, wenn dessen besondere Voraussetzungen (Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund) dargelegt und glaubhaft gemacht werden. Bei sog. Publikums-Kommanditgesellschaften können ggf. Anordnungsgründe auch in den Personen der Kommanditisten berücksichtigt werden. (Bestätigung und Ergänzung zu , BFHE 137, 235, BStBl II 1983, 233).

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 206
BFHE S. 501 Nr. 139,
YAAAB-02854

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