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BFH Urteil v. - VIII R 61/81 BStBl 1984 II S. 267

Leitsatz

Pachtvorauszahlungen, die neben dem laufenden Pachtzins geleistet werden, sind sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 267
BFHE S. 177 Nr. 140,
XAAAB-02863

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