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BFH Urteil v. - IV R 217/81 BStBl 1984 II S. 364

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1EStG § 13EStG § 14

Leitsatz

Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb ohne Betriebsaufgabeerklärung mit der Absicht eingestellt, die noch vorhandenen Betriebsgrundstücke nach und nach zu veräußern, so liegt eine Betriebsabwicklung vor. Die durch die Veräußerung der Betriebsgrundstücke erzielten Veräußerungsgewinne stellen im Rahmen einer solchen Betriebsabwicklung laufenden Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft dar.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 364
BFHE S. 530 Nr. 139,
CAAAB-02896

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