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BFH Urteil v. - VIII R 184/83 BStBl 1984 II S. 371

Leitsatz

1. Zum Grundsatz des rechtlichen Gehörs.

2. Die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Wohnung ist keine Schenkung, sondern Leihe.

3. Wird eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus unentgeltlich überlassen, so ist der Eigentümer zur Inanspruchnahme der AfA und anderer Werbungskosten auch dann berechtigt, wenn der Nutzungswert der überlassenen Wohnung dem Nutzenden zuzurechnen ist. Kosten, die üblicherweise ein Mieter zu tragen hat und die vom Eigentümer freiwillig übernommen werden, sind nicht abziehbar.

4. Eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ist unter diesen Umständen nicht erforderlich.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 371
BFHE S. 203 Nr. 140,
GAAAB-02899

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