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NWB Nr. 51 vom Seite 4031

Vordruck „Einnahmenüberschussrechnung” – ein Beitrag zur Steuervereinfachung?

von Steuerberater Dipl.-Betriebswirt (FH) Oliver Christian Schroen, Berlin

Mit dem Kleinunternehmerförderungsgesetz vom (BGBl 2003 I S. 1550) wurde u. a. auch die EStDV geändert. Hiernach ist der Steuererklärung für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen (§ 84 Abs. 3c EStDV), eine Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen (§ 60 Abs. 4 EStDV). Das (BStBl 2003 I S. 502) den amtlichen Vordruck und die Erläuterungen bekannt gemacht.

I. Begründung des Kleinunternehmerförderungsgesetzes

Ziel des Kleinunternehmerförderungsgesetzes ist unter anderem der Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen. S. 4032

1. Problem und Ziel

Dazu führt die Begründung im Einzelnen wie folgt aus: „Bürokratie ist in gewissem Umfang notwendig und unerlässlich. Zuviel und überflüssige Bürokratie aber ist schädlich. Sie stellt ein bedeutsames gesamtwirtschaftliches Hemmnis dar und beeinträchtigt die wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeit – insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen.„

Das Problem scheint erkannt, eine konkrete Zieldefinition fehlt. Anzunehmen ist, dass als allgemeines Ziel die Entbürokratisierung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen angestrebt werden soll. Ob der nachfolgend zitierte Lösungsvorschlag, insbesondere der tatsächlich Gesetz gewordene Rest, zur Zielerr...