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BFH Urteil v. - VI 211/65 BStBl 1966 III S. 545

Gesetze: EStG 1963 § 34 Abs. 3

Leitsatz

Laufend ausgezahlte gewinnabhängige Tantiemen für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr sind keine außerordentlichen Einkünfte im Sinne von § 34 Abs. 3 EStG 1963.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 545
PAAAB-04464

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