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BFH Urteil v. - II R 126/87 BStBl 1991 II S. 556

Gesetze: BewG §§ 88, 90VO § 2

Für den Parkhausteil eines Warenhauses kann ein Abschlag für Großobjekte vom Gebäudesachwert abgezogen werden

Leitsatz

Der Parkhausteil eines Warenhauses gehört zur Gruppe der übrigen Geschäftsgrundstücke (§ 2 Abs. 1 Buchst. A Nr. 10 der Verordnung zur Durchführung des § 90 BewG), für die ein Abschlag auf den Gebäudesachwert gemäß § 88 Abs. 1 BewG nach Maßgabe der bundeseinheitlichen Verwaltungsregelung für Großobjekte in Betracht kommt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 556
BFH/NV 1991 S. 22 Nr. 5
WAAAB-04816

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