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Arbeitshilfe Oktober 2013

AG: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Beschluss der Hauptversammlung – Muster

ETL Rechtsanwälte GmbH
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  • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Beschluss der Hauptversammlung

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Bei einer Aktiengesellschaft erfordert die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln einen Beschluss der Hauptversammlung. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgt oftmals in der Absicht, das Kursniveau der Aktie zu senken und die Markttiefe des Papiers zu vergrößern. Des Weiteren führt eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu einer erhöhten Ausschüttung an die Aktionäre bei gleichem Dividendensatz. Die Bezugsgröße für die Dividendenzahlungen stellt das Grundkapital dar. Wird dieses erhöht, kommt es daher auch bei einem optischen Dividendengleichschritt zur vermehrten Ausschüttung.

Die Erhöhung des Grundkapitals durch Gesellschaftsmittel erfolgt ohne Einlage von Zahlungsmitteln, sondern durch eine Umstrukturierung des Eigenkapitals: bereits gebildete in der Bilanz offen ausgewiesene Rücklagen werden in Grundkapital umgewandelt. Umwandlungsfähig sind dabei nur die offenen Rücklagen des letzten festgestellten Jahresabschlusses. Die freien Rücklagen dürfen mit Ausnahme nach § 208 Abs. 2 AktG vollständig in Grundkapital umgewandelt werden, die gesetzlichen Rücklagen hingeg...

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