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OFD Frankfurt/M. 16.09.2003 S 2400 A - 57 - St II 1.04, NWB 51/2003 S. 379

Körperschaftsteuer | Anfangsbestand der steuerlichen Einlagekonten bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 27 KStG)

Nach Rdnr. 25 des (BStBl 2002 I S. 935) können bei BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit die Grundsätze der Rdnr. 8 und 13 des Schr. entsprechend angewendet werden. Nach dem Ergebnis der Erörterungen der obersten FinBeh hat dies zur Folge, dass auch bei einem BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit eine dem Nennkapital vergleichbare Größe angenommen werden kann (vgl. z. B. § 10 Abs. 2 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes). Dieser Betrag ist nicht dem Einlagekonto gem. § 27 KStG zuzuordnen. Soweit er an die Trägerschaft ausgekehrt wird, kommt es bei ihr nicht zu steuerpflichtigen Zuflüssen. Diese Vermögenszuführung unterliegt auch nicht der Regelung des § 27 Abs. 1 Satz 3 ff. KStG und mindert damit nicht das Einlagekonto ( II 1.04).