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BGH 23.10.2003 I ZR 64/01, NWB 51/2003 S. 382

Berufsrecht | Kurzbezeichnung einer aus einer Steuerberatungsgesellschaft hervorgegangenen Rechtsanwalts-GmbH

Nach § 59k BRAO darf die Firma einer Rechtsanwaltsgesellschaft neben den Namen von Gesellschaftern, die Rechtsanwälte sind, und der Bezeichnung ”Rechtsanwaltsgesellschaft” nur Firmenbestandteile enthalten, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Ob diese weitgehende Einschränkung der Wahl der Firmierung für Rechtsanwaltsgesellschaften, die in vergleichbarer Weise nicht für Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften gilt, verfassungsrechtlich zulässig ist, bleibt offen. Jedenfalls ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft, die aus einer Steuerberatungsgesellschaft hervorgegangen ist und in dieser Funktion den Firmenbestandteil (hier ”KPMG”) zulässigerweise geführt hat, berechtigt, diesen Bestandteil der Firma auch noch nach Erweiterung ihres Berufsfelds auf dasjenige einer Rechtsanwaltsgesellschaft ...