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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2970/00 EFG 2003 S. 1681

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4, EStG § 52 Abs. 16, GG Art. 20 Abs. 3

Die Bewertung von GmbH - Anteilen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Leitsatz

1. Erfolgte bei einer GmbH-Beteiligung eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung und steigt danach der Teilwert der Beteiligung, dann ist der Wertzuwachs nach der Neuregelung des § 6 Abs. 1 EStG 1999 gewinnwirksam zu erfassen.

2. Infolge der Übergangsvorschriften werden die Zuschreibungsgewinne durch die Wertaufholungsrücklage über 5 Jahre erstreckt.

3. Ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot liegt nicht vor. § 6 Abs.1 Nr.2 EStG 1999 beinhaltet nur eine unbedenkliche tatbestandliche Rückanknüpfung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1681
EFG 2003 S. 1681 Nr. 23
NAAAB-05856

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