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FG Münster Urteil v. - 14 K 1360/03 E EFG 2004 S. 262

Gesetze: EStG § 17 Abs 2, EStG § 17

Körperschaften:

Anschaffungskosten der Beteiligung an einer KapG und Drittaufwand

Leitsatz

1) Aufwendungen eines Gesellschafters, die auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als Nachschuss (§§ 26 ff. GmbHG) oder als verdeckte Einlage zu werten sind, führen zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung.

2) Aufwendungen eines Dritten, die durch die Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, kann der Steuerpflichtige nur dann einkünftemindernd geltend machen, wenn sie ihm als eigene zugerechnet werden können, etwa im Falle einer Abkürzung des Zahlungswegs.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 262
EFG 2004 S. 262 Nr. 4
VAAAB-05875

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