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FG Bremen Urteil v. - 2 K 324/02 EFG 2003 S. 1384

Gesetze: EStG 1990 § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1990 § 15 Abs. 2 S. 1

Technischer Redakteur ist freiberuflich tätig

Gewerbesteuermessbetrag 1991 und 1992

Leitsatz

Wesen einer schriftstellerischen Tätigkeit ist es, eigene Gedanken mit Mitteln der Sprache schriftlich niederzulegen, die in dieser Form für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Es kommt weder auf eine bestimmte Qualität der Darlegungen an, noch ist die Anwendung besonderen Wissens erforderlich. Ein technischer Redakteur, der Anleitungen zum Umgang mit technischen Geräten oder Maschinen verfasst, übt danach insgesamt eine schriftstellerische, freiberufliche Tätigkeit aus; er ist kein Gewerbetreibender.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1384
EFG 2003 S. 1384 Nr. 19
RAAAB-05914

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