Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 102/00 EFG 2003 S. 1754

Gesetze: AO 1977 § 19 Abs. 1, AO 1977 § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1997 § 7

Grundsatz von Treu und Glauben bezieht sich nur auf das konkrete Steuerschuldverhältnis

Einkommensteuer 1997 und 1998

Leitsatz

1. Der Grundsatz von Treu und Glauben setzt im Steuerrecht das Bestehen eines konkreten Steuerschuldverhältnisses voraus. Danach kann nur eine Zusage der zuständigen Behörde gegenüber dem Steuerpflichtigen eine Bindungswirkung nach Treu und Glauben entfalten.

2. Teilt das zuständige Lagefinanzamt einem Bauträger den Bodenwert eines Grundstücks mit, so kommt dieser Angabe keine Bindungswirkung nach Treu und Glauben gegenüber dem für die Einkommensteuerveranlagung des Erwerbers des auf dem Grundstück errichteten Gebäudes zuständigen Wohnsitzfinanzamt im Hinblick auf die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Gebäude-AfA zu.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1754
EFG 2003 S. 1754 Nr. 24
YAAAB-05942

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen